PCT Silvia Bossing
Finanzbuchhaltung/Controlling/Lohnbuchhaltung/kaufmännische Software

Dienstleistungen

Finanzbuchhaltung

- Übernahme ihrer Daten aus Vorsystemen

- Buchen aller laufenden Geschäftsvorfälle begrenzt auf § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG

- Erstellung und Durchführung von Zahlungsläufen

- Mahnwesen

- Organisation der Belegarchivierung

- Kostenstellen-/Kostenträgerrechnung

- Liquiditätsplanung

- Betriebswirtschaftliche Auswertung / Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresabschluss, Rechts - und Steuerberatung übernimmt weiterhin der Steuerberater


Lohnbuchhaltung/Baulohn

- Lohn- und Gehaltsabrechnung

- Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweisen

- Versand aller Meldungen 

- Bei Baulohn Meldung an die SOKA 

- Statistiken und Auswertungen

- Zeiterfassung


kaufmännische Software / Dokumentenmanagementsystem (Belegarchivierung)

- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl kaufmännischer Software

- Schulung Ihrer Mitarbeiter (SAGE, DATEV, Navision, Lexware etc.)

- Unterstützung bei der Einrichtung

- Ansprechpartner für Ihr Softwarehaus

- Begleitung bei der Auswahl eines Dokummentenmanagementsystems und Unterstützung bei der Einrichtung.


Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.